Hygienekonzept

1. Grundsätze

Das Hygienekonzept des Studienseminars Syke findet für alle Personenkreise, die in der Liegenschaft des Studienseminars tätig sind oder in der Liegenschaft einen Termin wahrnehmen, in der jeweils aktualisierten Fassung Anwendung. Die vorliegende Fassung ist am 29.07.2022 aktualisiert worden.

2. Zugang zum Gebäude und Verhalten in den Gängen

Bezugnehmend auf die allgemeinen Empfehlungen der niedersächsischen Landesregierung empfehlen auch wir in den Räumen des Studienseminars Syke weiterhin das Tragen einer FFP-2-Maske, insbesondere in den Gängen. Der Sicherheitsabstand ist möglichst einzuhalten.

Gänge und Treppen sind keine Aufenthaltsräume. Gruppenbildungen in Gängen oder vor Räumen sind zu vermeiden. Das Verlassen des Gebäudes und das Aufsuchen des entsprechenden Raumes erfolgt zügig und auf direktem Wege. Auch vor dem Gebäude sind Gruppenbildungen nicht gestattet. Der Aufzug sollte grundsätzlich nur von einer Person genutzt werden.

Die Gänge und der Eingangs- und Ausgangsbereich werden regelmäßig gelüftet (Stoß- und Querlüftung; siehe 4.3).

Im Falle von Erkrankungen oder Symptomen, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, darf die betreffende Person das Gebäude nicht betreten (Nähere Bestimmungen siehe Nr. 5).

3. Raumnutzung – Abstands- und Hygieneregeln für

Präsenzveranstaltungen

3.1 Raumnutzung im Rahmen der Ausbildungsveranstaltungen, Dienstbesprechungen, Zusatzqualifikationen und weiteren Veranstaltungsformaten

Folgende Raumkapazitäten stehen im Studienseminar zur Verfügung:

  1. Seminarraum I           30 Personen
  2. Seminarraum II          13 Personen
  3. Seminarraum III         11 Personen
  4. Seminarraum IV         5 Personen
  5. Bibliothek                   13 Personen

Es gelten folgende Regelungen:

  • Ab dem 21. März 2022 finden wieder Präsenzveranstaltungen am Studienseminar Syke statt.
  • Bezugnehmend auf die allgemeinen Empfehlungen der niedersächsischen Landesregierung empfehlen wir in den Seminarräumen das Tragen einer FFP-2-Maske, die am Platz abgenommen werden kann. Wenn möglich, ist der Sicherheitsabstand einzuhalten.
  • Die Ausbildenden leiten die Veranstaltung von den Rednerpulten aus und halten so einen ausreichenden Abstand zu den Teilnehmer/innen. Die Abstandsregelungen sind möglichst einzuhalten.
  • Im Gang wird das Tragen einer FFP-2-Maske empfohlen. Der Raum vor den Toiletten muss frei bleiben, um einen freien Zugang zur Handhygiene sicherzustellen. In den Toiletten darf sich höchstens eine Person aufhalten.

3.2 Weitere Aspekte der Raumhygiene

  • Die Teeküche ist für die Zubereitung von Heißgetränken geöffnet.
  • Alle Kontaktflächen (insbesondere von Tischen) werden nach jeder Veranstaltung mit entsprechenden tensidhaltigen Reinigungsmitteln gesäubert. Diese Reinigungen führen die Personen, die den Raum genutzt haben, selbständig durch. Die Reinigungsmittel stehen in den Räumen zur Verfügung.
  • Alle genutzten Räume sind mindestens im Rhythmus 20-5-20 (20 min Veranstaltung – 5 min Lüftung – 20 min Veranstaltung usw.) durch Öffnung von Fenstern (möglichst durch Stoß- und Querlüftung) zu lüften, um die Konzentration der Aerosole zu mindern. Dabei soll Zugluft für die Teilnehmenden möglichst vermieden werden.
  • Pausen und das Aufsuchen der Sanitärräume sind so zu organisieren, dass ein erhöhtes Personenaufkommen vermieden wird. Auch bei diesen Wegen ist der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Zwischen zwei Veranstaltungen ist Zeit für die Lüftung einzukalkulieren.

4. UMGANG MIT INFEKTIONEN UND SCHUTZMASS-NAHMEN DURCH GESUNDHEITSBEHÖRDEN

4.1 Ausschluss vom Seminarbesuch oder von einer Tätigkeit im Studienseminar und Wiederzulassung

In folgenden Fällen darf das Studienseminar nicht betreten werden und eine Teilnahme an Veranstaltungen nicht erfolgen:

  • Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden oder auf ein Testergebnis warten.

Über die Wiederaufnahme der Tätigkeit am Studienseminar nach einer COVID-19-Erkrankung erfolgt gemäß der Niedersächsischen SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung vom 19. März 2022.

4.2 Verhalten beim Auftreten von Symptomen

Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Anwesenheitszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder, wenn die Person abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert (Seminarraum IV). Dies gilt auch für Personen aus demselben Haushalt. Die Betroffenen sollten ihre Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während dieser Zeit und auch auf dem Heimweg tragen. Die Betroffenen sind auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hinzuweisen.

Auf keinen Fall sollte die Arztpraxis ohne Ankündigung aufgesucht werden. Um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen, ist es sehr wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen oder eine E-Mail zu schreiben. Die Arztpraxis informiert dann über das weitere Vorgehen. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen: Nur in Notfällen sollte die 112 kontaktiert werden.

4.3 Information und Unterweisung zu Infektionsschutzmaßnahmen

Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal und andere Mitwirkende in geeigneter Weise durch die Seminarleitung oder eine von ihr beauftragten Person zu unterrichten bzw. zu unterweisen.

Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln, insbesondere die Händehygiene und der Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckungen, sind zu thematisieren.

Die Information von externen Personenkreisen über die bestehenden Hygieneregeln erfolgt durch Aushang im Eingangsbereich des Studienseminars sowie durch Informationen auf der Internetseite des Seminars.

5. Anhang: Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Basisinformationen

Wichtige Links für weitere Informationen